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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Die Anwendung der ADSp gilt in den jeweils neuesten Fassungen als vereinbart. Explizit wird darauf hingewiesen, dass sich die Haftung des Auftragnehmers für alle Leistungen nach den Vorschriften der ADSp richten, sofern keine anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften eingreifen und/oder dieser Vertrag keine hiervon abweichenden Regelungen beinhaltet.

 

Die ADSp und insbesondere die haftungsbeschränkenden Vorschriften der Ziffern 23 und 24 sind dem Auftraggeber bekannt. Ungeachtet dieser Kenntnis werden die Ziffern 23 und 24 im Wortlaut wie folgt wiedergegeben:

 

Ziffer 23 ADSp Haftungsbegrenzungen

23.1 Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist mit Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach begrenzt
23.1.1 auf 5 Euro für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung
23.1.2 bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag;
23.1.3 bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf 2 SZR für jedes Kilogramm.
23.1.4 in jedem Schadensfall höchstens auf einen Betrag von 1 Mio. Euro oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
23.2 Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht
- der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist,
- des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.
23.3 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000 Euro je Schadensfall. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.
23.4 Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf 2 Mio. Euro je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.
23.5 Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 HGB.

 

Ziffer 24 ADSp Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung

24.1 Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt.
24.1.1 auf 5 Euro für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung,
24.1.2 höchstens 5.000 Euro je Schadenfall; besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes (Ziffer 15.6.), so ist die Haftungshöhe auf 25.000 Euro begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 unberührt.
24.2 Ziffer 23.2 gilt entsprechend.
24.3 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf 5.000 Euro je Schadenfall.
24.4. Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, auf 2 Mio. Euro je Schadenereignis begrenzt; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.

 

Ergänzung zu den allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen

Es gelten ausschließlich die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen neuste Fassung ergänzt durch folgende Bestimmungen mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend hiervon erteilt, so gilt dies auch dann, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

 

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

 

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

 

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen